§ 2 Abs. 5 GBerG NRWGesetz über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe
Die zuständige Behörde unterrichtet die dienstleistende Person grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung und der erforderlichen Unterlagen…
§ 28 Abs. 3 PflAssAPrV SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) Vom 30. September 2020
Bleibt eine Reaktion der zuständigen Behörde in den in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 3 genannten Fristen aus, so darf die Dienstleistung erbracht…
§ 17 Abs. 1 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
Wer beabsichtigt, in Deutschland im Beruf der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen im Sinne des Artikels…
§ 16 Abs. 5 ErgThAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
Die zuständige Behörde hat den Dienstleistungserbringer bei der erstmaligen Anzeige einer Dienstleistungserbringung im Sinne des § 5a des…
§ 13a Abs. 4 GewOGewerbeordnung
Hält die zuständige Stelle die in den Absätzen 2 und 3 festgesetzten Fristen nicht ein, darf die Dienstleistung erbracht werden.