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(Fundstelle: BGBl. I 2016, 902)
Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung für
.............................. Name, Vorname
.............................. Geburtsdatum Geburtsort
..............................
hat am .............................. die staatliche Eignungsprüfung nach § 18a Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten bestanden/nicht bestanden*.* Nichtzutreffendes streichen.
Ort, Datum
.............................. (Siegel)
.............................. (Unterschrift(en) der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses).
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.