Art 44 Abs. 1 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher…
Art 45a Abs. 2 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Der Ausschuß für Verteidigung hat auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder hat er die Pflicht, eine…
§ 82a Abs. 1 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht
Die §§ 80 bis 82 gelten vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 sinngemäß für die Überprüfung der Vereinbarkeit eines Beschlusses des Deutschen Bundestages zur…
§ 56 Abs. 1 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe kann der Bundestag eine Enquete-Kommission einsetzen. Auf Antrag eines…
Art. 54 Abs. 1 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Der Gegenstand der Untersuchung…