§ 4d Abs. 1 Nr. 2 UKlaGGesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
die Eintragung einer qualifizierten Einrichtung in der Liste aufgehoben wurde,
§ 1 Abs. 1 QEWVAntrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
Der Antrag eines eingetragenen Vereins auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes ist…
§ 4c Abs. 1 UKlaGGesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
Die Eintragung eines qualifizierten Verbraucherverbands in der Liste nach § 4 ist mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, wenn
§ 4e Abs. 3 UKlaGGesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
Die Eintragung einer qualifizierten Einrichtung in die Liste nach § 4d ist aufzuheben, wenn § 4c Absatz 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden.
§ 7 Abs. 1 Nr. 2 QEWVMitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände
den Wegfall einer Voraussetzung nach § 4 Absatz 2 des Unterlassungsklagengesetzes für seine Eintragung in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände.