§ 6 RAG 1985Rentenanpassungsgesetz 1985 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985)
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1985 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 27.099 Deutsche Mark und in der…
§ 5 RAG 1987Rentenanpassungsgesetz 1987
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1987 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 28.945 Deutsche Mark und in der…
§ 5 RAG 1989Rentenanpassungsgesetz 1989
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1989 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 30.709 Deutsche Mark und in der…
§ 5 RAG 1988Rentenanpassungsgesetz 1988
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1988 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 29.814 Deutsche Mark und in der…
§ 6 RAG 1984Rentenanpassungsgesetz 1984 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984)
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1984 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 26.310 Deutsche Mark und in der…