§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WerkstTerHMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Werkstein- und Terrazzohersteller-Handwerk
das Meisterprüfungsprojekt und das Fachgespräch jeweils mit mindestens 30 Punkten bewertet worden ist und
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 HörAkMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Hörakustiker-Handwerk
das Meisterprüfungsprojekt, die Situationsaufgabe und das Fachgespräch jeweils mit mindestens 30 Punkten bewertet worden ist und
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 MetblMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallblasinstrumentenmacher-Handwerk
das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch und die Situationsaufgabe jeweils mit mindestens 30 Punkten bewertet worden ist und
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 KaFbMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch und die Situationsaufgabe jeweils mit mindestens 30 Punkten bewertet worden ist und
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 KlaCbMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk
das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch und die Situationsaufgabe jeweils mit mindestens 30 Punkten bewertet worden ist und