§ 4 Abs. 1 RAV 2002Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 2002
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2002 an 11,94 Euro.
§ 4 Abs. 1 RAV 1998Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 1998
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 1998 an 22,01 Deutsche Mark.
§ 4 Abs. 1 RAV 1997Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 1997
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 1997 an 21,91 Deutsche Mark.
§ 4 Abs. 1 RAV 2000Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 2000
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2000 an 22,43 Deutsche Mark.
§ 4 Abs. 1 RAV 1999Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 1999
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 1999 an 22,30 Deutsche Mark.