Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Zustellung der Bescheide des Verwaltungsrats und des Vorstands der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes gilt das Gesetz betreffend die Anwendung des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 3. Juli 1952 (BGBl. I S. 379) vom 27. März 1958 (Amtsbl. S. 393), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509), in der jeweils geltenden Fassung [1]. Die Bescheide müssen, soweit sie anfechtbar sind, eine Rechtsmittelbelehrung enthalten.