Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Eignungsprüfung erstreckt sich im Pflichtfach Zivilrecht auf
den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
das Schuldrecht und das Sachenrecht jeweils einschließlich besonderer Ausprägungen außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
das dazugehörende Verfahrensrecht einschließlich der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht und der Grundzüge des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts.
Die Eignungsprüfung erstreckt sich in dem Wahlfach
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.