§ 22 Abs. 1 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
Befugnisse der Länder, bleiben unberührt.
§ 71 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
Durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates nach § 6 Absatz 1 wird die Bekämpfung der Reblaus…
§ 6 Abs. 3 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
Die Landesregierungen werden ermächtigt, Sie können durch Rechtsverordnung diese Befugnis auf oberste Landesbehörden übertragen und dabei bestimmen, dass diese…
§ 14 Abs. 4 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
Die Landesregierungen werden ermächtigt, Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Nummer 2 zu erlassen, soweit das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft…
§ 9 Abs. 7 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
Die Landesregierungen werden ermächtigt, Rechtsverordnungen nach Absatz 6 zu erlassen, soweit die Bundesregierung von ihrer Befugnis keinen Gebrauch macht. Die…