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Im Anhang sind die Beträge der „Forderungen an Kunden“ (Aktivposten 3) und der „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ (Passivposten 2) gesondert nach folgenden Restlaufzeiten aufzugliedern:
bis drei Monate,
mehr als drei Monate bis sechs Monate,
mehr als sechs Monate bis zwölf Monate,
mehr als zwölf Monate.
mehr als drei Monate bis ein Jahr,
Bei Forderungen oder Verbindlichkeiten mit Rückzahlungen in regelmäßigen Raten gilt als Restlaufzeit der Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und dem…
Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind im Anhang nach der Fristigkeit zu gliedern. Für die Gliederung nach der Fristigkeit ist die Restlaufzeit am…
für die Zeit vom .................. bis ............................
Die Gliederung, Nomenklatur und Terminologie bei mit arabischen Zahlen versehenen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechung wird angepasst, wenn dies…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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