§ 30 Abs. 1 RennwLottDVVerordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Das Besteuerungsverfahren richtet sich nach den §§ 26 bis 35 des Rennwett- und Lotteriegesetzes.
§ 21 Abs. 3 AStGGesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen
Wurde ein Tatbestand des § 6 Absatz 1 in einer bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung vor dem 1. Januar 2022 verwirklicht, ist § 6 in der am 30. Juni 2021…
§ 7 Abs. 2 RennwLottGZuweisungsverfahren
Absatz 1 findet keine Anwendung auf das Aufkommen der Totalisatorsteuer nach § 8 Absatz 1 Satz 2, das mittels Erlaubnissen nach § 1 Absatz 4 erzielt wird und…
§ 21 Abs. 1 RennwLottDVVerordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Das Besteuerungsverfahren richtet sich nach den §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes.
§ 14 Abs. 1 RennwLottDVVerordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Das Besteuerungsverfahren richtet sich nach den §§ 8 bis 15 des Rennwett- und Lotteriegesetzes.