§ 24 Abs. 1 RentSVÜberwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Inlandszahlungen
Der Renten Service wertet die ihm nach § 101a des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch übermittelten Daten im Rahmen der Zweckbestimmung der Übermittlung aus, um bei…
§ 119 Abs. 4 SGB 6Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
Die Träger der Rentenversicherung werden von ihrer Verantwortung gegenüber dem Leistungsberechtigten nicht entbunden. Der Leistungsberechtigte soll jedoch…
§ 18 Abs. 1 RentSVArt und Weise der Anpassung, Anpassungsmitteilung
Soweit der Renten Service die Anpassung von Geldleistungen berechnet, erstellt er die Anpassungsmitteilungen im Namen des zuständigen Trägers der…
§ 26a RentSVAktualisierung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechtsänderungen
Der Renten Service führt die Umrechnung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechtsänderungen außerhalb der Rentenanpassung durch, soweit die Träger der…
Art. 59 Abs. 1 Buchst. c 32019R1238VERORDNUNG (EU) 2019/1238 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) (Text von Bedeutung für den EWR)
zum Zeitpunkt des Wechsels.