§ 35 Abs. 2 RentSVFälligkeit, Vorschüsse und Abrechnung
Auf die Vergütung sind monatlich angemessene Vorschüsse zu zahlen (Vergütungsvorschüsse). Die Höhe der Vergütungsvorschüsse wird im Benehmen mit dem Renten…
§ 6 Abs. 1 RentSVZahlungsauftrag
Die Auszahlung von Geldleistungen durch den Renten Service setzt einen entsprechenden Auftrag des zuständigen Trägers der Rentenversicherung voraus…
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 RentSVGrundlagen der Beziehungen zwischen den Trägern der Rentenversicherung und dem Renten Service
die ihm zur Verfügung gestellten Vorschüsse zur Auszahlung von Geldleistungen,
§ 15 Abs. 1 RentSVZahlungseinstellung durch den Renten Service
Der Renten Service stellt die Zahlung laufender Geldleistungen auch ohne Auftrag des zuständigen Trägers der Rentenversicherung ein, wenn Zurückgeflossene…
§ 5 AAÜGErstVVerordnung über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets durch den Bund
Auf die jährlichen Erstattungsbeträge nach den §§ 2 und 3 leistet der Bund jeweils am Auszahlungstag der Rentenleistung in das Inland monatliche Vorschüsse. Das…