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Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten.
Im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ sind die Prüfungsleistungen für jeden Qualifikationsbereich einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen wird als Bewertung des Prüfungsteils das arithmetische Mittel berechnet.
Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ sind die Prüfungsleistungen für jeden Qualifikationsschwerpunkt und für das situationsbezogene gastorientierte Fachgespräch einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen wird als Bewertung des Prüfungsteils das arithmetische Mittel berechnet.
Im Prüfungsteil „Praktische Prüfung“ sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: Aus den Bewertungen der beiden Situationsaufgaben wird als zusammengefasste Bewertung des Prüfungsteils „Praktische Prüfung“ das gewichtete arithmetische Mittel berechnet. Dabei werden gewichtet:
die erste Situationsaufgabe nach § 6 Absatz 2 Satz 2 und
die zweite Situationsaufgabe nach § 6 Absatz 2 Satz 5.
die Bewertung der ersten Situationsaufgabe mit 75 Prozent und
die Bewertung der zweiten Situationsaufgabe mit 25 Prozent.
Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: Aus den beiden Bewertungen der schriftlichen Situationsaufgaben…
Im Prüfungsteil „Spezifische Qualifikationen“ sind die Prüfungsleistungen für die drei Aufgabenstellungen einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen…
Im Prüfungsteil „Praktische Prüfung“ sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: Aus den Bewertungen der beiden Situationsaufgaben wird als zusammengefasste…
Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist jede schriftliche Situationsaufgabe und das Fachgespräch jeweils einzeln zu bewerten.
Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist für jede Situationsaufgabe und für das situationsbezogene Fachgespräch jeweils eine Bewertung aus der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.