Anlage D5 RheinSchPersV
Als gleichwertig anerkannte Schiffsführerzeugnisse
Anlage D5 RheinSchPersV
(Fundstelle: BGBl. II 2017, 324)
Anlage D5 RheinSchPersV
Die Liste der als gleichwertig anerkannten Schiffsführerzeugnisse und der dazu gehörigen Informationen über die aus stellenden Behörden und die Muster werden von der ZKR auf der Website www.ccr-zkr.org bekannt gemacht.