§ 8 Abs. 1 ZPÜbkHaagGGesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß
Sollen von einem Kläger, gegen den eine Kostenentscheidung ergangen ist (Artikel 18 des Übereinkommens), in einem Vertragsstaat Gerichtskosten eingezogen…
§ 11 Abs. 2 VollstrVtrTUNAGGesetz zur Ausführung des Vertrages vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Der Beschluss, durch den der Betrag der Gerichtskosten festgesetzt wird, unterliegt der Beschwerde nach den §§ 567 bis 577 der Zivilprozessordnung; die…
§ 6 Abs. 1 ZPÜbkHaagGGesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß
Gegen den Beschluss, durch den die Kostenentscheidung für vollstreckbar erklärt wird, steht dem Kostenschuldner die Beschwerde nach den §§ 567 bis 577 der…
Art 4 Abs. 2 RVerkAbkTURAVVerordnung zur Ausführung des deutsch-türkischen Abkommens über den Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen vom 28. Mai 1929 (Reichsgesetzbl. 1930 II S. 6)
Gegen Beschlüsse, durch die dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung stattgegeben wird, steht dem Kostenschuldner die Beschwerde nach den §§ 567 bis 577 der…
Art 6 Abs. 1 RVerkAbkTURAVVerordnung zur Ausführung des deutsch-türkischen Abkommens über den Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen vom 28. Mai 1929 (Reichsgesetzbl. 1930 II S. 6)
Für die gerichtlichen Entscheidungen, die über den Betrag der Gerichtskosten nach Artikel 3 Abs. 3 des Abkommens zur Herbeiführung der Vollstreckbarerklärung in…