RHmV — InhaltsübersichtGesetzBundgeltende FassungAnlage 2 RHmV(zu § 1 Abs. 1 Nr. 2)Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln Anlage 1Anlage 3 ( Inhalt: Nicht darstellbare Liste A und B, Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 2094 - 2130; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) Anlage 1Anlage 3