Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch und über die Verkehrsbezeichnung und Kennzeichnung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern · Abschnitt 2
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
(XXXX) §§ 3 bis 9 RiFlEtikettV
(XXXX) §§ 3 bis 9 RiFlEtikettVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen