§ 23 Abs. 7 TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
Die in Absatz 1 bezeichneten oder nach Absatz 4 Satz 2 oder Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 übermittelten Angaben sind von den dort jeweils genannten Behörden für die…
§ 18 TierHaltKennzGGesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden
Vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen sind personenbezogene und nicht personenbezogene Daten nach § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 1, den §§ 14, 16 Absatz 1…
§ 12 Abs. 8 SächsAGTierGesGSächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz
Für die Aufbewahrung und Löschung von nach den Absätzen 1 bis 5 und 7 vorliegenden und genutzten Daten gilt § 23 Abs. 7 Satz 1 bis 4 TierGesG entsprechend.
§ 16 Abs. 6a TierSchGTierschutzgesetz
Die nach Landesrecht für die Lebensmittelüberwachung, die Tierarzneimittelüberwachung und die für die Erhebung der Daten nach tierseuchenrechtlichen…
§ 19 Abs. 3 TierHaltKennzGGesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden
Die Aufzeichnungen sind durch den Inhaber des tierhaltenden Betriebs, vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen, ab dem Tag der jeweiligen Aufzeichnung drei…