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Die Richtlinie 79/112/EWG gilt für die unter diese Richtlinie fallenden Erzeugnisse, die ohne weitere Verarbeitung an den Endverbraucher sowie an Gaststättenbetriebe, Krankenhäuser, Kantinen und ähnliche Einrichtungen abgegeben werden sollen, vorbehaltlich folgender Voraussetzungen: a) Die Verkehrsbezeichnung muß durch den folgenden Vermerk bzw. die folgenden Vermerke ergänzt werden: Spanisch: „ultracongelado“ oder „congelado rápidamente;“ Dänisch: „dybfrossen“; Deutsch: „tiefgefroren“ oder „Tiefkühlkost“ oder „tiefgekühlt“ oder „gefrostet“; Griechisch: „βαθείας κατάψυξης“ oder „ταχείας κατάψυξης“ oder „υπερ-κατεψυγμένα“; Englisch: „quick-frozen“; Französisch: „surgelé“; Italienisch: „surgelato“; Niederländisch: „diepvries“; Portugiesisch: „ultracongelado“; Finnisch: „pakastettu“; Schwedisch: „djupfryst“; Tschechisch: „hluboce zmrazené nebo hluboce zmrazená nebo hluboce zmrazený“; Estnisch: „sügavkülmutatud or külmutatud“; Lettisch: „ātri sasaldēts“; Litauisch: „greitai užšaldyti“; Ungarisch: „gyorsfagyasztott“; Maltesisch: „iffriżat“; Polnisch: „produkt głęboko mrożony“; Slowenisch: „hitro zamrznjen“; Slowakisch: „hlbokozmrazené“; Bulgarisch: „бързо замразена“; Rumänisch: „congelare rapidă“; Kroatisch: „brzo smrznuto“. b) Zusätzlich zu der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums sind der Zeitraum, während dessen die tiefgefrorenen Erzeugnisse beim Empfänger gelagert werden können, sowie die Aufbewahrungstemperatur und/oder die zur Aufbewahrung erforderliche Anlage anzugeben. c) Die Etikettierung aller tiefgefrorenen Lebensmittel muß eine Angabe enthalten, die eine Feststellung der Partie ermöglicht. d) Das Etikett aller tiefgefrorenen Lebensmittel muß einen deutlichen Vermerk der Art „Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren“ tragen.
Fleisch, Hackfleisch und Fleischzubereitungen, die nach der Herstellung gefroren oder tiefgefroren worden sind, dürfen in aufgetautem oder teilweise aufgetautem…
Das jeweilige Datum ist gemäß Anhang X auszudrücken.
Lebensmittel dürfen mit den Angaben "tiefgefroren", "tiefgekühlt", "Tiefkühlkost" oder "gefrostet" nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den…
die Worte "tiefgefroren", "tiefgekühlt", "Tiefkühlkost" oder "gefrostet" in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels,
LEBENSMITTEL 1. 31989 L 0108: Richtlinie 89/108/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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