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Als Depotverbindlichkeiten sind Beträge auszuweisen, die im Rahmen von Rückversicherungsverträgen vom zedierenden Unternehmen als Sicherheit einbehalten oder ihm vom Rückversicherer zu diesem Zweck belassen worden sind. Sie dürfen nicht mit anderen Verbindlichkeiten zusammengefaßt oder mit Forderungen an den Rückversicherer verrechnet werden.Sind bei dem zedierenden Unternehmen Wertpapiere hinterlegt worden und in sein Eigentum übergegangen, so umfaßt dieser Posten den Betrag, den das zedierende Unternehmen aufgrund seiner Rückgabeverpflichtung schuldet.
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