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Im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit ist es ferner erforderlich, daß der Inhalt einzelner Bilanzposten genau bestimmt wird.
Die Bilanzposten, die Angaben unter dem Bilanzstrich und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind unter Berücksichtigung des Grundsatzes der…
Die Bilanzposten, Angaben unter dem Bilanzstrich und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit des…
Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse und der konsolidierten Abschlüsse setzt voraus, daß einige grundlegende Fragen der Bilanzierung einzelner Geschäfte…
Im Interesse der Vergleichbarkeit sollte ein gemeinsamer Rahmen für Ansatz, Bewertung und Darstellung unter anderem von Wertberichtigungen, Geschäfts- oder…
Ferner sind auch die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung festzulegen und deren einzelne Posten abzugrenzen.
Um die laufende Erstellung von Zahlungsbilanzstatistiken von hinreichender Qualität zu ermöglichen, ist es notwendig, die Berichtspflichten im Zusammenhang mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.