Art. 10 Abs. 2 31992L0057Verpflichtungen anderer Personengruppen
Zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit auf der Baustelle haben Arbeitgeber, die selbst eine berufliche Tätigkeit auf der Baustelle ausüben, a) sinngemäß…
§ 5 Abs. 1 BaustellVVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Die Arbeitgeber haben bei der Ausführung der Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes insbesondere in bezug auf die zu treffen sowie die…
§ 6 BaustellVVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben auch die auf einer Baustelle tätigen Unternehmer ohne Beschäftigte die bei den…
Art. 6 Abs. 1 31989L0391Im Rahmen seiner Verpflichtungen trifft der Arbeitgeber die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer erforderlichen Maßnahmen,…
Art. 5 Abs. 1 31989L0391Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen.