Anhang 1 Nr. 2.3.1.1 Buchst. 3 DepVVerordnung über Deponien und Langzeitlager
Im fünfjährigen Mittel darf die Durchsickerung höchstens 10 Prozent vom langjährigen Mittel des Niederschlags (in der Regel 30 Jahre), höchstens 60 mm pro Jahr,…
§ 12 Abs. 1 DepVVerordnung über Deponien und Langzeitlager
Zur Feststellung, ob von einer Deponie die Besorgnis einer schädlichen Verunreinigung des Grundwassers oder sonstigen nachteiligen Veränderung seiner…
§ 21 Abs. 1 DepVVerordnung über Deponien und Langzeitlager
Im Planfeststellungsbeschluss oder in der Plangenehmigung nach § 35 Absatz 2 oder Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat die zuständige Behörde für eine…
§ 47a Abs. 1 Nr. 2 KrWGGesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
sicherzustellen, dass die betreffende Deponie die Anforderungen an den Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung nach § 36 Absatz 1 und Absatz 1a…
§ 6 Abs. 2 Nr. 1 DepVVerordnung über Deponien und Langzeitlager
die Bestimmung aller Zuordnungswerte nach Anhang 3 Nummer 2 aus einem Eluat bei jeweils konstantem pH-Wert 4 und 11 nach Anhang 4 Nummer 3.2.1.2 erfolgt,