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Dieser Anhang enthält die Bezugswerte für Staugebühren. Die in der nachstehenden Tabelle angeführten Bezugswerte gelten für leichte Nutzfahrzeuge. Die Staugebühren für andere Fahrzeugklassen werden durch Multiplikation der Gebühr für leichte Nutzfahrzeuge mit den in der Tabelle des Anhangs V angegebenen Äquivalenzfaktoren ermittelt. Tabelle Bezugswerte der Staugebühren für leichte Nutzfahrzeuge Eurocent/Fahrzeugkilometer „städtisch“ „nicht-städtisch“ Autobahnen 25,9 23,7 Hauptverkehrsstraßen 61,0 41,5
Die Staugebühr muss den Mindestanforderungen in Anhang V genügen. Sie spiegelt die Kosten wider, die ein Fahrzeug anderen Verkehrsteilnehmern und indirekt der…
„Staugebühr“ eine Abgabe, die von Fahrzeugen zur Anlastung der in einem Mitgliedstaat entstehenden staubedingten Kosten und zur Staureduzierung erhoben wird;
In diesem Anhang werden die Mindestanforderungen an die Erhebung einer Staugebühr festgelegt. 1. Von der Erhebung von Staugebühren betroffene Abschnitte des…
Dieser Anhang enthält Bezugswerte für die Gebühr für externe Kosten, einschließlich der Kosten von Luftverschmutzung und Lärmbelastung. Tabelle 1 Bezugswerte…
Dieser Anhang enthält Bezugswerte für die Gebühr für externe Kosten unter Berücksichtigung der Kosten der CO2-Emissionen. Tabelle 1 Bezugswerte für die Gebühr…
In diesem Anhang ist die schadstoffbezogene Emissionsleistung festgelegt, nach der Maut- und Benutzungsgebühren gemäß Artikel 7gb Absatz 1 Buchstabe b…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.