§ 1 AMVVVerordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
Arzneimittel, dürfen nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung abgegeben werden (verschreibungspflichtige…
§ 48 Abs. 1 AMGGesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Die folgenden Arzneimittel dürfen nur bei Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung oder einer tierärztlichen Verschreibung an Verbraucher…
§ 48b Abs. 1 AMGGesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Abweichend von § 48 Absatz 1 Satz 1 dürfen die in § 48 Absatz 1 Satz 1 genannten Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung…
§ 48a Abs. 1 AMGGesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Abweichend von § 48 Absatz 1 Satz 1 dürfen die in § 48 Absatz 1 Satz 1 genannten Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung…
§ 97 Abs. 2 Nr. 12 AMGGesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Arzneimittel, die ohne Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 47 Abs. 1 oder Absatz 2a abgibt oder entgegen § 47 Abs. 2 Satz 1…