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Die Mitgliedstaaten verwenden die Lärmindizes L den und L night nach Anhang I zur Ausarbeitung und Überprüfung strategischer Lärmkarten gemäß Artikel 7. Bis die Verwendung gemeinsamer Bewertungsmethoden für die Bestimmung von Lden und Lnight verbindlich vorgeschrieben wird, können die bestehenden nationalen Lärmindizes und die zugehörigen Daten von den Mitgliedstaaten zu diesem Zweck verwendet werden, wobei sie in die oben genannten Indikatoren umgesetzt werden sollten. Diese Daten dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Die Mitgliedstaaten können für Sonderfälle, wie beispielsweise die in Anhang I Abschnitt 3 genannten Fälle, zusätzliche Lärmindizes verwenden.
Für die akustische Planung oder die Festlegung von Gebieten bestimmter akustischer Qualität können die Mitgliedstaaten andere Lärmindizes als L den und L night verwenden.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 18. Juli 2005 Informationen über alle relevanten, in ihrem Hoheitsgebiet geltenden oder geplanten, in L den und L night und gegebenenfalls L day und L evening ausgedrückten Grenzwerte für Straßenverkehrslärm, Eisenbahnlärm, Fluglärm im Umfeld von Flughäfen und Lärm in Industriegebieten sowie Erläuterungen zur Umsetzung der Grenzwerte.
Bei der Einschätzung der Lärmbelastung (d. h. Lärmkonturen und Zahl der betroffenen Personen) sind die in der in Nummer 4 angeführten Richtlinie festgelegten…
Gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2002/49/EG legt die Kommission im Wege einer Überprüfung des Anhangs II gemeinsame Bewertungsmethoden für die Bestimmung der…
Gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2002/49/EG werden die Werte der Lärmindizes Lden und Lnight mit den in Anhang II der Richtlinie beschriebenen Bewertungsmethoden…
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 598/2014 legen die Mitgliedstaaten das Lärmminderungsziel für den betreffenden Flughafen fest und…
die Methode, die Indizes und die Informationen in Anhang I so verwendet werden, dass der Beitrag jeder Art von Maßnahme gemäß dem ausgewogenen Ansatz gebührend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.