Erwägungsgrund 1 32003L0099
Lebende Tiere und Lebensmittel tierischen Ursprungs sind in der Liste des Anhangs I des Vertrags aufgeführt. Tierhaltung und Vermarktung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs sind eine wichtige Einkommensquelle für die Landwirte. Die rationelle Entwicklung des Agrarsektors wird durch die Einführung seuchenhygienischer Maßnahmen zum immer besseren Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier in der Gemeinschaft gefördert.