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Nach dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls sollte die Kommission prüfen, ob es möglich wäre, mit in Anhang B des Kyoto-Protokolls aufgeführten Staaten, die das Protokoll noch zu ratifizieren haben, Vereinbarungen zu schließen, in denen die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten zwischen dem Gemeinschaftssystem und in diesen Ländern eingeführten, verbindlichen und mit absoluten Emissionsobergrenzen versehenen Systemen für den Handel mit Treibhausgasemissionen vorgesehen wird.
Mit den in Anhang B des Kyoto-Protokolls aufgeführten Drittländern, die das Protokoll ratifiziert haben, sollten im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung…
Die Richtlinie 2003/87/EG schafft ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten auf Gemeinschaftsebene („das Gemeinschaftssystem“), mit dem…
Die Verknüpfung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls mit dem Gemeinschaftssystem unter Wahrung der Umweltwirksamkeit dieses Systems eröffnet…
Immer mehr Mitgliedstaaten beabsichtigen, infolge der Entscheidung 2002/358/EG des Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum…
Zusätzlich zu der Nutzung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls durch die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten sowie durch Unternehmen und…
Nach dem Kyoto-Protokoll zum UNFCCC, das mit der Entscheidung 2002/358/EG des Rates genehmigt wurde, sind die Industrieländer verpflichtet, ihre Bemühungen um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.