Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten können zulassen, dass die Betreiber im Rahmen des Gemeinschaftssystems ab 2005 zertifizierte Emissionsreduktionen (CER) und ab 2008 Emissionsreduktionseinheiten (ERU) nutzen. Die Nutzung von CER und ERU ab 2008 durch die Betreiber kann bis zu einem Prozentanteil der Zuteilung der einzelnen Anlagen zugelassen werden, der von jedem Mitgliedstaat in dessen nationalem Zuteilungsplan festgelegt wird. Die Nutzung erfolgt durch die Vergabe und sofortige Abgabe eines Zertifikats im Austausch gegen eine CER oder ERU. Ein im Austausch gegen eine CER oder ERU ausgestelltes Zertifikat entspricht der betreffenden CER oder ERU.
Um die Kosteneffizienz der Gemeinschaftsregelung zu verbessern, sollten Luftfahrzeugbetreiber zertifizierte Emissionsreduktionen (certified emission reduction,…
Folgende Artikel werden nach Artikel 11 eingefügt: Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem (1) Vorbehaltlich des Absatzes 3 können…
Im Interesse der Berechenbarkeit sollten die Betreiber Sicherheit darüber haben, dass sie für den Zeitraum von 2008 bis 2012 genehmigte, aber nicht verwendete…
In Artikel 11a wird folgender Absatz eingefügt: „(1a) In der in Artikel 3c Absatz 1 genannten Handelsperiode können die Luftfahrzeugbetreiber CER und ERU im…
Zur Vermeidung einer doppelten Erfassung dürfen für innerhalb des Gemeinschaftssystems durchgeführte Projektmaßnahmen keine Emissionsreduktionseinheiten und…
Um in der Gemeinschaft gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, sollte auf harmonisierte Weise festgelegt werden, wie die Gutschriften für außerhalb der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.