Erwägungsgrund 1 32007D0602Gemäß Artikel 153 des Vertrags hat die Gemeinschaft die Aufgabe, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und das Recht der Verbraucher auf…
Erwägungsgrund 4 32008D0365BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. April 2008 zur Einsetzung einer Expertengruppe „Finanzwissen“ (2008/365/EG)
Nach Artikel 153 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat die Gemeinschaft zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur…
Erwägungsgrund 1 32007D0779BESCHLUSS Nr. 779/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2007 zur Auflegung eines spezifischen Programms (2007—2013) zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm Daphne III) als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“
Nach dem Vertrag muss bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt werden;…
Erwägungsgrund 2 32008D0365BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. April 2008 zur Einsetzung einer Expertengruppe „Finanzwissen“ (2008/365/EG)
Nach Artikel 95 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat die Kommission in ihren Vorschlägen, die die Errichtung und das Funktionieren des…
Erwägungsgrund 1 32007D1150BESCHLUSS Nr. 1150/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Drogenprävention und -aufklärung“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007—2013
Nach dem Vertrag sollte bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt werden.…
Erwägungsgrund 2 32017R0625Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß dem AEUV hat die Union durch die Maßnahmen, die sie im Rahmen der Verwirklichung des Binnenmarkts erlässt, auch einen Beitrag zur Erreichung eines hohen…