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Nach der Richtlinie 2000/53/EG sollten im Interesse der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes geeignete Maßnahmen getroffen werden, um die Wiederverwendung bestimmter aus Altfahrzeugen demontierter Bauteile zu verhindern. Sie sollten auf die Wiederverwendung von Bauteilen in der Fertigung von Neufahrzeugen beschränkt sein.
Nach der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge sollen geeignete Bestimmungen erlassen werden,…
Bei ihrem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG in Bezug auf die Demontierbarkeit und die Verwertungs- und Recyclingfähigkeit von Fahrzeugen trägt…
Es müssen genaue Regeln festgelegt werden, um im Rahmen der in Artikel 6 der Richtlinie 2005/64/EG genannten Vorprüfung des Herstellers feststellen zu können,…
In dieser Richtlinie sind Maßnahmen festgelegt, die vorrangig auf die Vermeidung von Fahrzeugabfällen und darüber hinaus auf die Wiederverwendung, das Recycling…
Die Wiederverwendbarkeit von Bauteilen sowie die Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit von Materialien bilden einen wesentlichen Teil der gemeinschaftlichen…
Die Hersteller von Fahrzeugen sind verpflichtet, in Absprache mit der Werkstoff- und Zulieferindustrie Kennzeichnungsnormen für Bauteile und Werkstoffe nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.