Art. 104 Abs. 2 32006L0112Griechenland kann in den Verwaltungsbezirken Lesbos, Chios, Samos, Dodekanes, Kykladen und auf den Inseln Thassos, Nördliche Sporaden, Samothrake und Skyros…
Art. 18 Abs. 8 32003L0096Die Griechische Republik kann für als Kraftstoff verwendetes Gasöl und für Benzin, das in den Verwaltungsbezirken Lesbos, Chios, Samos, Dodekanes und Kykladen…
Art. 375 32006L0112Griechenland darf die in Anhang X Teil B Nummern 2, 8, 9, 11 und 12 genannten Umsätze weiterhin zu den Bedingungen von der Steuer befreien, die in diesem…
Art. 23 Abs. 2 31992L0083Die Hellenische Republik kann einen ermäßigten Steuersatz, der den Mindestsatz unterschreiten,
Art. 105 Abs. 2 32006L0112Portugal kann auf die in den autonomen Regionen Azoren und Madeira bewirkten Umsätze und auf die direkten Einfuhren in diese Regionen Steuersätze anwenden, die…