Art. 378 Abs. 2 Buchst. a 32006L0112die in Anhang X Teil B Nummern 5 und 9 genannten Umsätze;
Art. 384 Buchst. b 32006L0112die in Anhang X Teil B Nummer 10 genannte grenzüberschreitende Personenbeförderung.
Art. 383 Buchst. a 32006L0112bis zum 31. Dezember 2007 die in Anhang X Teil B Nummer 9 genannte Lieferung von Baugrundstücken;
Art. 377 32006L0112Portugal darf die in Anhang X Teil B Nummern 2, 4, 7, 9, 10 und 13 genannten Umsätze weiterhin zu den Bedingungen von der Steuer befreien, die in diesem…
Art. 1 Nr. 7 Buchst. a 32017L2109RICHTLINIE (EU) 2017/2109 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. November 2017 zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten
Absatz 2 wird wie folgt geändert: — Buchstabe a wird gestrichen. — Die Buchstaben b und c erhalten folgende Fassung: — folgender Unterabsatz wird angefügt:…