Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 22 Absatz 2 dritter Gedankenstrich der Richtlinie 2000/60/EG wird die Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe mit Wirkung vom 22. Dezember 2013 aufgehoben. Hinsichtlich der Maßnahmen, mit denen der direkte und indirekte Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser verhindert oder begrenzt werden soll, muss der in der Richtlinie 80/68/EWG vorgesehene Schutz weiterhin gewährleistet bleiben.
Die Verpflichtungen, die in den in Anhang IX der Richtlinie 2000/60/EG aufgeführten Richtlinien festgelegt sind, sind bereits in der Richtlinie 2008/1/EG und in…
Folgende Rechtsakte werden 13 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie aufgehoben: — Richtlinie 78/659/EWG des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von…
Die Richtlinie 2000/60/EG enthält allgemeine Bestimmungen für den Schutz und die Erhaltung des Grundwassers. Gemäß Artikel 17 der genannten Richtlinie sollten…
Grundwasser in Wasserkörpern, die für die Trinkwasserentnahme genutzt werden oder für eine solche zukünftige Nutzung bestimmt sind, muss so geschützt werden,…
Folgende Richtlinien werden mit Wirkung vom 2. Januar 2013 aufgehoben: — Richtlinie 70/220/EWG, — Richtlinie 72/306/EWG, — Richtlinie 74/290/EWG, — Richtlinie…
Sämtliche Ableitungen von Stoffen in das Grundwasser, die gemäß der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.