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Die meisten Schädlingsbekämpfungsmittel, deren ADI weniger als 0,0005 mg/kg Körpergewicht beträgt, sind in der Gemeinschaft bereits verboten. Die verbotenen Schädlingsbekämpfungsmittel sollten in Getreidebeikost und anderer Beikost durch Analyseverfahren, die dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen, nicht nachweisbar sein. Manche Schädlingsbekämpfungsmittel werden allerdings nur langsam abgebaut und kontaminieren immer noch die Umwelt. Sie könnten in Getreidebeikost und anderer Beikost vorhanden sein, obwohl sie nicht verwendet wurden. Zu Kontrollzwecken sollte ein einheitliches Vorgehen erfolgen.
Es sollten strikte Beschränkungen der Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln vorgeschrieben werden; mit einer sorgfältigen Auswahl der Ausgangsstoffe und…
In Getreidebeikost und anderer Beikost dürfen Rückstände einzelner Schädlingsbekämpfungsmittel nicht in einer Menge enthalten sein, die 0,01 mg/kg übersteigt;…
Diese Richtlinie führt das Prinzip des Verbotes der Verwendung dieser Schädlingsbekämpfungsmittel bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die zur Herstellung von…
Aufgrund der beiden Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses vom 19. September 1997 und vom 4. Juni 1998 bestehen gegenwärtig Zweifel, ob…
Unterschiedliche Regelungen für die Höchstgehalte an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Getreidebeikost und anderer Beikost stellen…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I GRUNDZUSAMMENSETZUNG VON GETREIDEBEIKOST FÜR SÄUGLINGE UND KLEINKINDER Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.