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Zur Gewährleistung eines harmonisierten Vorgehens bei der Durchsetzung in der gesamten Gemeinschaft ist es äußerst wichtig, dass Analyseergebnisse in einheitlicher Form angegeben und ausgewertet werden. Gemäß der Richtlinie 2002/70/EG der Kommission vom 26. Juli 2002 zur Festlegung von Anforderungen an die Bestimmung der Gehalte an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Futtermitteln erfüllt ein zur Verfütterung bestimmtes Erzeugnis die Bestimmung bezüglich des festgelegten Höchstgehalts nicht, wenn das Analyseergebnis, das durch eine zweite Untersuchung bestätigt und als Mittelwert von mindestens zwei gesonderten Bestimmungen berechnet wurde, unter Berücksichtigung der Messunsicherheit zweifelsfrei über diesem Höchstwert liegt. Für die Schätzung der erweiterten Messunsicherheit gibt es verschiedene Möglichkeiten .
Der Geltungsbereich der Richtlinie 2002/32/EG erstreckt sich auch auf die Festsetzung von Höchstwerten für unerwünschte Stoffe in Futtermittel-Zusatzstoffen. Da…
Alle Unternehmer der Lebensmittel- und Futtermittelherstellungskette müssen auch weiterhin mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür sorgen, dass…
Zur Förderung eines vorausschauenden Vorgehens bei der Verringerung von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Lebens- und Futtermitteln wurden in der Empfehlung…
Es ist wichtig und für den Verbraucherschutz unerlässlich, die lebensmittelbedingte Belastung der Menschen mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB zu senken. Da…
Höchstgehalte an unerwünschten Stoffen in Futtermitteln sollten durch eine Anpassung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG festgelegt werden, wie dies in…
Die Richtlinie 84/500/EWG enthält eine Methode zur Analyse auf Blei und Kadmium. Auf diesem Gebiet wurden technische Fortschritte erzielt, und die in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.