Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass eine Bestandsaufnahme stillgelegter und aufgelassener Abfallentsorgungseinrichtungen auf ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt wird, um diejenigen zu ermitteln, die schwerwiegende umweltschädliche Auswirkungen haben oder kurz- oder mittelfristig zu einer ernsten Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt werden könnten. Diese Bestandsaufnahme sollte als Grundlage eines angemessenen Maßnahmenprogramms dienen.
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um in ihrem Hoheitsgebiet sicherzustellen, dass die Einrichtungen oder Unternehmen, die gewerbsmäßig…
Bestandsaufnahme stillgelegter Abfallentsorgungseinrichtungen Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass eine Bestandsaufnahme stillgelegter…
Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die zuständigen Behörden ein wirksames System für Inspektionen oder gleichwertige Kontrollen von für die…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Betreiber alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um etwaige negative Auswirkungen auf die Umwelt und die…
Um eine angemessene bauliche Gestaltung und Instandhaltung von für die mineralgewinnende Industrie tätigen Abfallentsorgungseinrichtungen zu gewährleisten,…
Die Kommission sollte sicherstellen, dass auf Ebene der Mitgliedstaaten ein angemessener wissenschaftlicher und fachlicher Informationsaustausch darüber…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.