Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Definition des Begriffs „nahe stehende Unternehmen und Personen“ im Sinne der internationalen Rechnungslegungsstandards, die von der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards übernommen wurden, sollte auch auf die Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG Anwendung finden.
der Begriff „nahestehende Unternehmen und Personen“ hat dieselbe Bedeutung wie nach den internationalen Rechnungslegungsstandards, die gemäß der Verordnung (EG)…
nahestehende Unternehmen und Personen Unternehmen und Personen im Sinne der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Geschäfte mit nahestehenden Personen sind Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen, Nahestehende Personen sind nahestehende Unternehmen oder Personen im Sinne der…
die nach den Artikeln 2, 3 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung…
In Artikel 41 wird folgender Absatz eingefügt: „1a. Der Begriff ‚nahe stehende Unternehmen und Personen‘ ist im Sinne der gemäß Verordnung (EG) Nr. 1606/2002…
Geschäfte der Gesellschaft mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, einschließlich Angaben zu deren Wertumfang, zur Art der Beziehung zu den nahe stehenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.