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Es zeigt sich in jeder Badesaison erneut, dass die Badegewässerpolitik der Gemeinschaft eine anhaltend wichtige Rolle spielt, da sie die Öffentlichkeit vor einer unfallbedingten und chronischen Verschmutzung durch Einleitungen in oder in der Nähe von Gemeinschaftsbadegewässern schützt. Die Gesamtqualität der Badegewässer hat sich seit Inkrafttreten der Richtlinie 76/160/EWG deutlich verbessert. Die genannte Richtlinie spiegelt jedoch den Kenntnis- und Erfahrungsstand der frühen 1970er Jahre wider. Seitdem hat sich die Nutzung von Badegewässern genauso verändert wie der Stand von Wissenschaft und Technik. Die genannte Richtlinie sollte deshalb aufgehoben werden —
in Schwimm- oder Badeteichen, die nicht Badegewässer im Sinne der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die…
Der Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft…
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer…
Um die Effizienz zu erhöhen und die Ressourcen sinnvoll zu nutzen, muss diese Richtlinie eng auf andere gewässerbezogene Rechtsvorschriften der Gemeinschaft…
Die Verpflichtungen, die in den in Anhang IX der Richtlinie 2000/60/EG aufgeführten Richtlinien festgelegt sind, sind bereits in der Richtlinie 2008/1/EG und in…
Die Beteiligten sollten angemessen über geplante Maßnahmen sowie über Fortschritte bei der Umsetzung informiert werden. Die Öffentlichkeit sollte rechtzeitig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.