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Nach der Richtlinie 96/96/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger müssen der Güterbeförderung dienende Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mindestens einmal pro Jahr einer technischen Überwachung unterzogen werden. Um der technischen Untersuchung zu genügen, sollten schwere Lastkraftwagen unter anderem mit Rückspiegeln ausgerüstet sein, die den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Die Mitgliedstaaten erkennen die Bescheinigungen über die technische Überwachung, die sie für die in ihrem Hoheitsgebiet zugelassenen Fahrzeuge ausgestellt haben, gegenseitig an, damit die Fahrzeuge auf den Straßen der Mitgliedstaaten frei bewegt werden können.
bei Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die den Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Fahrgestells…
Fahrzeuge, die in Artikel 1 der Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge…
für nicht in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Kraftomnibusse, wenn…
GEMEINSCHAFTLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN Abschnitt 1 Richtlinien a) Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der…
Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass in ihrem sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereich ein ausreichender Anteil an Nutzfahrzeugen den in dieser…
Der Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs durch Fahrer von Fahrzeugen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.