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Die Festlegung einer Liste der für die Verwendung zugelassenen Stoffe mit Grenzwerten für die Einsatzmengen reicht im Fall der Zellglasfolien grundsätzlich aus, um das in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 gesetzte Ziel zu erreichen.
Um das in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 gesetzte Ziel im Fall der Zellglasfolien zu erreichen, war das geeignete Instrument eine…
Unbeschadet von Absatz 1 müssen Materialien und Gegenstände, die aus in Artikel 2 Buchstabe c aufgeführten Zellglasfolien hergestellt sind, die Bestimmungen der…
Bei der gewerbsmäßigen Verwendung von Zellglasfolien für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, sollten…
Bei dem gewerbsmäßigen Herstellen von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus den in § 2 Nr. 2 Buchstabe c genannten Zellglasfolien dürfen vor der Beschichtung nur…
Bei der Herstellung aller Arten von Zellglasfolien, einschließlich mit Kunststoff beschichteter Zellglasfolien, sollten nur zugelassene Stoffe verwendet werden.
Im Interesse der Einheitlichkeit der Gemeinschaftsvorschriften sollte die Überprüfung, ob kunststoffbeschichtete Zellglasfolien die in der Richtlinie 2002/72/EG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.