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Gemäß dem Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere im Anhang des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sind die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Gemeinschaft in vollem Umfang Rechnung zu tragen und hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe zu berücksichtigen.
Gemäß dem Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere im Anhang des Vertrags tragen die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten bei der Festlegung…
In Artikel 13 AEUV werden Tiere als fühlende Wesen anerkannt. Die Unionsrechtsvorschriften über das Tierwohl verpflichten Tiereigentümer, Tierhalter und…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, daß die Bedingungen, unter denen die Tiere (mit Ausnahme von Fischen, Reptilien und Amphibien) gezüchtet oder gehalten…
Da die Gemeinschaft verpflichtet ist, bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung…
Die Gemeinschaft erklärt, dass sie aufgrund des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere aufgrund des Artikels 175 Absatz 1, befugt…
Die Mitgliedstaaten treffen Vorkehrungen dahin gehend, daß der Eigentümer oder Halter alle geeigneten Maßnahmen trifft, um das Wohlergehen seiner Tiere zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.