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In den Mitgliedstaaten, in denen fertig verpacktes Brot einen hohen Anteil des regelmäßigen Verbrauchs ausmacht, besteht eine enge Korrelation zwischen Packungsgröße und Brotgewicht. Wie bei anderen Erzeugnissen in Fertigpackungen werden die bestehenden traditionellen Packungsgrößen für fertig verpacktes Brot von dieser Richtlinie nicht berührt und können weiterhin verwendet werden.
Die verantwortliche Person im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 muss sicherstellen, dass Backwaren gleichen Nenngewichts ohne…
Brot in Form von Kleingebäck mit einem Gewicht des Einzelstücks von 250 Gramm oder weniger.
Die Vorschriften dieser Verordnung sind auf Fertigpackungen mit einer Füllmenge von mehr als 10 Kilogramm oder Liter nicht anzuwenden, soweit in den…
Wenn in den Artikeln 3 und 4 nichts anderes bestimmt ist, dürfen die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen von Erzeugnissen in Fertigpackungen nicht aus Gründen…
Sind die Handelsbräuche oder die einzelstaatlichen Regelungen für bestimmte Arten von Erzeugnissen oder bestimmte Arten von Fertigpackungen nicht in allen…
Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen von Fertigpackungen, die den Bestimmungen und Prüfvorschriften dieser Richtlinie entsprechen, nicht aus Gründen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.