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Eine Fahrerlaubnis gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinschaft.
Eine Bescheinigung gilt ausschließlich für die in ihr aufgeführten Infrastrukturen und Fahrzeuge.
Die Gültigkeit einer nationalen Fahrzeug-Einzelgenehmigung gilt nur für das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, der sie erteilt hat.
Die Gültigkeit der Genehmigung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Union.
Ein von einer zuständigen Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilter Triebfahrzeugführerschein wird anerkannt.
Die gemäß Absatz 4 ausgestellten Bescheinigungen sind in der gesamten Union gültig.
In jeder Genehmigung nach Absatz 1 ist ihr örtlicher Geltungsbereich festzulegen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.