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Die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln zielt darauf ab, den Zusatz solcher Stoffe zu Lebensmitteln zu regeln und gibt eine Liste von Vitaminen und Mineralstoffen vor, die Lebensmitteln hinzugefügt werden dürfen. Um den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 zu ermöglichen, sollte die Richtlinie 2001/114/EG des Rates daher geändert werden.
das gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 festgelegte Nährstoffprofil des Erzeugnisses.
Auf der Kennzeichnung von Erzeugnissen, denen Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt wurden, darf nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ein Hinweis auf…
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, Änderungen der Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 zu erlassen; weitere Lebensmittel festzulegen,…
Da mit der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über…
Mit dieser Verordnung soll der Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln sowie die Verwendung bestimmter anderer Stoffe oder Zutaten geregelt…
Die Richtlinie 2002/46/EG legt die Vitamine und Mineralstoffe sowie deren jeweilige Aufbereitungsformen fest, die bei der Herstellung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.