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Mit Blick auf die derzeitige Debatte über die Anwendung ermäßigter Steuersätze und den von der Kommission vorzulegenden Legislativvorschlag ist es angezeigt, bestimmte Ausnahmeregelungen bis Ende 2010 zu verlängern, d. h. für die Zeit der verlängerten Geltungsdauer der versuchsweisen Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen.
Auf Vorschlag der Kommission können die Mitgliedstaaten vom Rat einstimmig ermächtigt werden, bis zum 31. Dezember 2010 auf die in Anhang IV genannten…
Die in Artikel 106 genannten Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Darüber hinaus muss ein enger Zusammenhang zwischen den durch die…
Ein Mitgliedstaat, der die ermäßigten Sätze gemäß Artikel 106 erstmals nach dem 31. Dezember 2005 auf eine oder mehrere der in Artikel 106 genannten…
Eine derartige Ermäßigung des Steuersatzes könnte allerdings das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und die Steuerneutralität gefährden. Daher sollte…
Verschiedene Mitgliedstaaten haben Schwierigkeiten, die in Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 der Kommission , vorgeschriebene Frist einzuhalten und…
Die Geltungsdauer der Maßnahmen sollte daher verlängert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.