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Schweine sind als lebende Tiere in der Liste der Erzeugnisse in Anhang I des Vertrages aufgeführt.
Kälber sind als lebende Tiere in der Liste der Erzeugnisse in Anhang I des Vertrags aufgeführt.
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die Bedingungen für die Haltung von Schweinen in Einklang mit den in Anhang I festgelegten allgemeinen Vorschriften…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass die in Anhang I aufgeführten unerwünschten Stoffe nur unter den dort festgelegten Voraussetzungen in zur Tierernährung…
Die Schweinehaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Landwirtschaft. Sie ist eine Einkommensquelle für einen Teil der landwirtschaftlichen Bevölkerung.
Die in Anhang I aufgeführten Zusatzstoffe der Gruppe „Bindemittel, Fließhilfsstoffe und Gerinnungshilfsstoffe“ werden zur Verwendung als Zusatzstoffe in der…
Der in Anhang I aufgeführte, zur Gruppe „Enzyme“ gehörende Zusatzstoff wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen zur Verwendung als Zusatzstoff…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.