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Verbraucher sollten das Recht haben zu verlangen, dass ihnen vorvertragliche Informationen und der Vertrag in einer Sprache ihrer Wahl, die ihnen geläufig ist, zur Verfügung gestellt werden, wobei Gewerbetreibende dies nicht ablehnen sollten. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten vorschreiben können, dass Verbrauchern weitere Sprachfassungen des Vertrags auszuhändigen sind, damit die Erfüllung und die Rechtsdurchsetzung des Vertrags erleichtert werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Kreditgeber und gegebenenfalls Kreditvermittler dem Verbraucher angemessene Erläuterungen geben, gegebenenfalls durch…
Obgleich der Verbraucher Anspruch auf vorvertragliche Informationen hat, kann es sein, dass er darüber hinaus noch weitere Unterstützung braucht, um entscheiden…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Informationen nach Absatz 1 nach Wahl des Verbrauchers in der Sprache oder in einer der Sprachen des…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Vertrag schriftlich in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger nach Wahl des Verbrauchers in der…
Der Unternehmer hat den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in Textform und in leicht verständlicher Sprache über sein allgemeines…
Alle notwendigen Informationen über die Rechte und Pflichten, die sich für den Verbraucher aus dem Kreditvertrag ergeben, sollten in klarer, prägnanter Form im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.